Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alpha Energieausweis
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Beauftragung und Lieferung der auf dem unter der URL „https://alpha-energieausweis.de“ erreichbaren Internetangebot der Network EPGH Lennard Meder, Tizianstraße 1a, 14467 Potsdam, Deutschland (nachfolgend „Alpha“ genannt) dargestellten Energieausweise (Verbrauchs- oder Bedarfsausweise für Wohngebäude) entsprechend den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes durch den Vertragspartner (nachfolgend „VP“ genannt). Leistungen und Angebote von Alpha erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diesen AGB entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Bedingungen von VP wird unabhängig von ihrer jeweiligen Bezeichnung ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten zwischen Alpha und VP auch dann ausschließlich, wenn Alpha in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB oder sonstiger Bestimmungen von VP die Leistung vorbehaltlos erbringt. Soweit es sich bei VP um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung zwischen den Vertragsparteien als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge betreffend die Beauftragung und Lieferung von Energieausweisen durch VP, ohne dass Alpha in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Diese AGB können auf den Seiten des Internetangebotes von Alpha eingesehen und ausgedruckt bzw. lokal gespeichert werden.
2. Änderungen der AGB
Alpha behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, bei Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen. Diese Ankündigung erfolgt durch Mitteilung der geänderten AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Änderungen. Alpha wird eine solche Änderung nur aus wesentlichen Gründen durchführen, insb. aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Eine Änderung unterbleibt, wenn durch sie das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien erheblich gestört würde. Die neuen AGB werden wirksam, wenn VP nicht vor dem Datum der Wirksamkeit der Änderungen gegenüber Alpha widersprochen hat; Alpha wird VP über das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen der Versäumnis der Frist in der Ankündigung informieren.
3. Registrierung von VP als Unternehmer
1. Soweit es sich bei VP um einen Verbraucher handelt, ist für die Beauftragung von Leistungen keine Registrierung auf dem Internetangebot von Alpha erforderlich und auch nicht vorgesehen.
2. Soweit es sich bei VP um einen Unternehmer handelt, erfolgt die Registrierung durch einen Kundenberater von Alpha nach individueller Absprache mit VP.
3. Der Kundenberater nimmt alle zur Registrierung erforderlichen Angaben von VP auf und erstellt auf dieser Grundlage das Benutzerkonto nach bestem Wissen und Gewissen.
4. Die Zugangsdaten (bestehend aus E-Mail-Adresse und initialem Passwort) werden VP im Anschluss per E-Mail übermittelt.
5. VP ist nach Erhalt der Zugangsdaten verpflichtet, sich mit diesen erstmalig anzumelden, die im Benutzerkonto hinterlegten Angaben selbstständig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und das übermittelte Passwort durch ein individuelles, sicheres Passwort zu ersetzen.
6. Es können nur solche Nutzer registriert werden, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Bei juristischen Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ist eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte Person anzugeben.
7. Soweit eine Registrierung erfolgt ist und sich die Angaben von VP ändern, ist dieser selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können nach Anmeldung über das Kundenkonto von VP selbst vorgenommen werden.
8. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Alpha ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen einen Antrag auf Registrierung zurückzuweisen.
4. Verantwortung für ANMELDEDATEN
1. ANMELDEDATEN sind geheim zu halten, durch geeignete und zeitgemäße Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
2. Sofern eine Registrierung erfolgt ist, hat VP sicherzustellen, dass die Nutzung seines Kundenkontos unter Verwendung der ANMELDEDATEN ausschließlich durch VP selbst erfolgt.
3. Sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ANMELDEDATEN unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder in der Zukunft bekannt werden könnten, wird VP Alpha hierüber unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen und die jeweiligen ANMELDEDATEN unverzüglich über sein Kundenkonto ändern.
4. VP haftet für jedwede Nutzung seines Kundenkontos, die unter Verwendung der ANMELDEDATEN ausgeführt wird.
5. Beauftragung
1. VP hat – als Verbraucher jederzeit, als Unternehmer erst nach erfolgter Registrierung und Anmeldung bei seinem Kundenkonto – die Möglichkeit, über das Internetangebot von Alpha dort im Einzelnen beschriebene Leistungen auszuwählen und zu beauftragen.
2. Hierzu wählt VP zunächst die gewünschte Leistung aus und füllt anschließend das dafür vorgesehene elektronische Formular vollständig aus. Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet. - Verbraucher erhalten vor Abschluss des Beauftragungsvorgangs eine Zusammenstellung der von ihnen ausgewählten Leistungen. Der Abschluss erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“. Diese Schaltfläche wird erst sichtbar, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt und die Kenntnisnahme sowie Zustimmung zu diesen AGB und der Datenschutzerklärung aktiv bestätigt wurden. - Unternehmen schließen die Beauftragung durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt erstellen“ ab. Diese wird sichtbar sobald alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. Die Zustimmung zu AGB und Datenschutzerklärung erfolgt bei Unternehmen einmalig bei Annahme des Angebots zu Beginn der Zusammenarbeit und muss bei weiteren Beauftragungen nicht erneut erklärt werden.
3. Sofern es sich bei VP um einen Unternehmer handelt, der eine Leistung nach Anmeldung bei seinem Kundenkonto beauftragt, kann VP im Rahmen des Beauftragungsvorganges eine Rechnungsanschrift frei angeben. Auch in diesem Falle ist VP der Beauftragende und Vertragspartner von Alpha und bleibt im Falle der Nichtzahlung durch den von VP angegebenen Rechnungsempfänger gegenüber Alpha zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Es steht Alpha in diesem Fall frei, ausstehende Beträge über die durch VP angegebene Rechnungsanschrift oder direkt von VP einzufordern.
6. Vertragsschluss
1. Gegenstand eines Auftrags durch VP können ausschließlich Energieausweise (Verbrauchs- oder Bedarfsausweise für Wohngebäude) für Immobilien innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein.
2. Die Darstellung und Beschreibung der Leistungen auf der Website von Alpha stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch VP.
3. Bei Verbrauchern kommt ein Vertrag zustande, sobald der Verbraucher im Rahmen des Bestellvorgangs auf der Website auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Diese Schaltfläche ist nur aktiv, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich der Geltung dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung zugestimmt hat. Bei Unternehmern kommt ein Vertrag zustande, sobald Alpha auf eine Angebots- E-Mail eine eindeutige Annahmeerklärung des Unternehmens erhält – z. B. durch eine schriftliche Rückmeldung wie „Angebot angenommen“ oder eine inhaltlich gleichwertige Formulierung. In der Angebots-E-Mail wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Annahme des Angebots diesen AGB sowie der Datenschutzerklärung zugestimmt wird.
4. Der Vertragstext ist im Falle eines Vertragsschlusses mit einem Unternehmer für den Unternehmer jederzeit über das eigene E-Mail-Postfach abrufbar. Bei Verbrauchern wird der Vertragstext nicht dauerhaft gespeichert. Die AGB und Datenschutzinformationen sind jederzeit über die Website abrufbar und werden spätestens mit Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
7. Erstellung der Energieausweise
1. Die Erstellung der/des Energieausweise/s erfolgt durch nach dem Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Personen.
2. Für die Vertragserfüllung kann sich Alpha externer Dienstleister oder Kooperationspartner, insbesondere zum Zwecke der Erstellung von Energieausweisen und der Plausibilitätsprüfung oder der Abrechnung, bedienen.
8. Lieferung und Lieferfristen
1. Die Bereitstellung der/des Energieausweise/s erfolgt per E-Mail oder – soweit eine Registrierung von VP erfolgt ist – durch Bereitstellung im Kundenkonto von VP als Datei im Format PDF.
2. Zu den im Rahmen des Internetangebotes von Alpha dargestellten Leistungen sind in der Regel Liefertermine und/oder –fristen angegeben.
3. Angegebene Lieferfristen gelten ab dem Zeitpunkt, in dem Alpha alle für die Erstellung der beauftragten Leistung erforderlichen Daten vorliegen und keine Rückfragen zum Objekt etc. bei Alpha mehr bestehen. Die angegebenen Lieferfristen beziehen sich dabei ausschließlich auf Arbeitstage (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage) und berücksichtigen nur die Zeitfenster zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr.
4. Sollte die Erbringung der beauftragten Leistung durch falsche Angaben von VP, etwa einer falschen Adresse oder fehlerhafte Objektdaten, unmöglich sein und kein Energieausweis erstellt werden können, ist Alpha berechtigt, VP den bis dahin bereits entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
9. Zahlungsbedingungen
1. Für Unternehmenskunden bietet Alpha verschiedene Abonnement-Pakete an, die eine bestimmte Anzahl an Energieausweisen pro Jahr beinhalten.
1. Das Abonnement wird einmal jährlich im Voraus bezahlt und kann jederzeit bis 30 Tage vor dem nächsten Zahlungsdatum gekündigt werden.
2. Übersteigt die Anzahl der im laufenden Vertragsjahr erstellten Energieausweise das im Abonnement enthaltene Kontingent, werden zusätzliche Ausweise grundsätzlich beim nächsten regulären Zahlungstermin gemäß den dann gültigen Konditionen nachberechnet. Wird das Kontingent jedoch durch zusätzliche Ausweise vollständig erneut ausgeschöpft, erfolgt eine vorgezogene Zwischenabrechnung unmittelbar nach Erreichen dieser Schwelle. Dies gilt entsprechend bei jeder weiteren Überschreitung in Kontingentschritten.
2. Einzelaufträge außerhalb eines Abonnements werden VP unmittelbar nach Abschluss in Rechnung gestellt und sind 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
3. Sofern es sich bei VP nicht um einen Unternehmer handelt, verstehen sich alle im Rahmen des Internetangebotes von Alpha genannten Preise einschließlich etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Anderenfalls handelt es sich bei den genannten Preisen um Nettopreise, für die zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer gilt. Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen in keinem Fall an.
4. VP kommt 14 Tage nach dem Fälligkeitseintritt in Verzug, ohne dass es insoweit einer weiteren Erklärung von Alpha bedarf. Für jede Mahnung stellt Alpha gegenüber VP einen Betrag i.H.v. 5,00 € in Rechnung.
10. Gewährleistung und Korrekturaufträge
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
2. Für Korrekturen gilt Folgendes: Sobald ein Energieausweis ausgestellt wurde, gelten die darin enthaltenen Angaben als verbindlich. Sollte VP nach Erhalt des Energieausweises feststellen, dass die Angaben nicht korrekt sind, kann er eine Korrektur anfordern. Gemäß der Anforderung wird Alpha die notwendigen Anpassungen vornehmen. Der zuvor ausgestellte Energieausweis wird in diesem Fall automatisch für ungültig erklärt. Die Korrektur des Energieausweises kann für VP kostenfrei oder kostenpflichtig sein, abhängig von der Ursache des Fehlers. Sollte die Ursache in der Sphäre des VP liegen (z.B. aufgrund einer fehlerhaften Eingabe von Daten im Bestellprozess), kann Alpha die dadurch entstehenden angemessenen Kosten für die Korrektur dem VP zusätzlich in Rechnung stellen, maximal jedoch bis zu 19 € inkl. USt. Die Korrektur wird erst durchgeführt, wenn der Kunde seine Zustimmung dazu per E-Mail bestätigt; ein telefonischer Auftrag seitens VP wird verbindlich, wenn Alpha diesen per E-Mail dem VP bestätigt.
11. Haftung
1. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet Alpha bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
2. Auf Schadensersatz haftet Alpha gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Alpha nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. „Kardinalpflicht“, d.h. einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung VP regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Alpha auf Ersatz sog. „vertragstypisch vorhersehbarer Schäden“ begrenzt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
3. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Alpha einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Gleiches gilt für die Haftung von Alpha nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
4. Die Haftungsbegrenzung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Alpha.
12. Verantwortung für die Richtigkeit mitgeteilter Daten, Freistellung
1. Sofern VP Alpha im Rahmen der Beauftragung von Alpha mit der Erstellung eines Energieausweises oder in einem sonstigen Zusammenhang Daten (beispielsweise Wohnfläche, Baujahr, Heizungstyp) mitteilt, ist VP dazu verpflichtet, diese Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zu ermitteln und an Alpha weiterzuleiten. VP garantiert gegenüber Alpha die Richtigkeit sämtlicher durch VP an Alpha weiter geleiteten Daten.
2. VP wird Alpha mit sofortiger Wirkung bei jeglicher Inanspruchnahme durch von jeglichen Kosten und/ oder sonstigen Ansprüchen freistellen, wenn die Inanspruchnahme auf einem Anspruch beruht, dem die Übermittlung unrichtiger Daten durch VP an Alpha zugrunde liegt. VP wird Alpha in diesem Fall insbesondere jeglichen Schaden erstatten, der Alpha kausal aufgrund der Übermittlung unrichtiger Daten entstanden ist. Hierzu zählen insbesondere Gerichtskosten und Kosten der Rechtsverteidigung.
13. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der sich aus der Anmeldung von VP zu dem Internetangebot von Alpha sowie der Beauftragung von Leistungen ergebenen personenbezogene Daten durch Alpha erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe des gesondert verfügbar gehaltenen Datenschutzhinweises (https://alpha-energieausweis.de/datenschutz).
14. Kein Widerrufsrecht
Dem VP steht kein Widerrufsrecht zu, da es sich gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB um eine individuelle Erstellung eines beauftragten Energieausweises handelt.
15. Schlussbestimmungen
1. Für diesen Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
2. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis abgegeben werden, in Textform per E-Mail abzugeben.
3. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird der übrige Teil dieses Vertrages davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung.
4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz von Alpha.
Stand: März 2025